Ambulante Sanktionen gelten oftmals als menschliche Alternative zur Freiheitsentziehung. Der eigene Eingriffscharakter, die Perspektive der Betroffenen und die Erweiterung des Netzes sozialer Kontrolle werden übersehen. Die Übertragung von Sanktionspraktiken zwischen Rechtskulturen erfordert menschenrechtliche Minimalstandards. Zudem fehlen Kontrollgruppen-Studien und insbesondere ein Vergleich zur Non-Intervention. Anstelle naiver Übertragung einer (vermeintlichen) „best practice“ wird empfohlen, den Blick von „nothing works“ auf eine Auseinandersetzung mit der Möglichkeit zu richten, dass „nothing works“. Der Inhalt · Ambulante und stationäre Sanktionen · Menschenrechtliche Minimalstandards für den Vergleich ambulanter Sanktionen in der Europäischen Union · Ambulante Sanktionen aus Sicht der Betroffenen · Ambulante Sanktionen und Net-Widening · Alternativen zur Freiheitsentziehung: Perspektiven aus mehreren europäischen Ländern Die Zielgruppen · Lehrende, Studierende sowie Forschende und PraktikerInnen aus den Bereichen Kriminologie, (Straf-)Recht und Soziale Arbeit, Bewährungshilfe, Kriminalpolitik Die AutorInnen Prof. Dr. Christine M. Graebsch ist Hochschullehrerin für Recht der Sozialen Arbeit (Strafrecht, Kriminologie, Migrationsrecht) und Leiterin des Strafvollzugsarchivs an der Fachhochschule Dortmund. Dr. Sven-U. Burkhardt ist Rechtsanwalt und Vertretungsprofessor/Lehrbeauftragter an der FH Dortmund.