Eine der grundlegenden Fragen, im öffentlichen Recht im Allgemeinen wie im Bergrecht im Besonderen, ist immer noch die Frage nach der Rechtsnachfolge in öffentlich-rechtliche Zulassungen. Dabei ist kaum ein anderes Rechtsgebiet wie das Bergrecht von einer langen Tradition geprägt, ohne an Aktualität einzubüßen. Gerade in einer Situation wie der heutigen, in der viele (ehemalige) Bergbauunternehmen einem Restrukturierungsprozess unterzogen werden, ist besonders die bergrechtliche Nachfolgefrage von praktischer Bedeutung: was geschieht im Falle des Todes eines Berechtigungsinhabers, in Fällen gesellschaftsrechtlicher Umwandlungen bestehender Bergbauunternehmen oder im Falle der Veräußerung eines Bergwerks mit den erteilten Bergbauberechtigungen und Betriebsplanzulassungen? Ein Vergleich mit der Rechtsnachfolge in verschiedene Zulassungsakte auf dem Gebiet des vorhaben- und produktbezogenen Umweltrechts liefert Lösungsmöglichkeiten und fördert zugleich das Bedürfnis nach einer Änderung der im Bundesberggesetz bestehenden Regelungen über die Rechtsnachfolge zutage. Eine der grundlegenden Fragen, im öffentlichen Recht im Allgemeinen wie im Bergrecht im Besonderen, ist immer noch die Frage nach der Rechtsnachfolge in öffentlich-rechtliche Zulassungen. Dabei ist kaum ein anderes Rechtsgebiet wie das Bergrecht von einer langen Tradition geprägt, ohne an Aktualität einzubüßen. Gerade in einer Situation wie der heutigen, in der viele (ehemalige) Bergbauunternehmen einem Restrukturierungsprozess unterzogen werden, ist besonders die bergrechtliche Nachfolgefrage von praktischer Bedeutung: was geschieht im Falle des Todes eines Berechtigungsinhabers, in Fällen gesellschaftsrechtlicher Umwandlungen bestehender Bergbauunternehmen oder im Falle der Veräußerung eines Bergwerks mit den erteilten Bergbauberechtigungen und Betriebsplanzulassungen? Ein Vergleich mit der Rechtsnachfolge in verschiedene Zulassungsakte auf dem Gebiet des vorhaben- und produktbezogenen Umweltrechts liefert Lösungsmöglichkeiten und fördert zugleich das Bedürfnis nach einer Änderung der im Bundesberggesetz bestehenden Regelungen über die Rechtsnachfolge zutage.