Die Frage nach dem Umgang mit »treuhänderisch« verwahrtem Kulturgut bzw. Raubgut betrifft Bibliotheken, Archive und Museen sowie jüdische Institutionen. Während die gängigen Erwerbungsarten in Kultureinrichtungen wie Kauf, Geschenk, Pflicht und Tausch übliche Geschäftsvorgänge darstellen und im Rahmen der NS-Provenienzforschung kritisch untersucht werden, sind mit Auflagen versehene Übernahmen und Verwahrungen wie Treuhand, Leihgaben oder Legate, aber auch staatliche Zuweisungen im Kontext von NS-Kulturgutraub und staatlichen Transformationsprozessen bislang wenig beachtet worden. Neben der Darstellung der bisherigen Handhabung »treuhänderisch« übernommener Kulturgüter werden hier strukturierte Vorgehensweisen sowie die Anforderungen, Chancen und Grenzen eines adäquaten Umgangs interdisziplinär erörtert.