Das Mitgliedschaftsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften befindet sich in einem Spannungsfeld von staatlichem und religiösem Recht. Herkömmlich legen die Rechtsordnungen der Religionsgemeinschaften nach Maßgabe ihrer religiösen Grundüberzeugungen fest, wer zur Gemeinschaft gehören soll. Das staatliche Grundrecht der Religionsfreiheit gewährt wiederum jedermann das Recht, Mitglied einer (öffentlich-rechtlichen) Religionsgemeinschaft zu sein oder aber eine bestehende Mitgliedschaft mit "bürgerlicher" Wirkung zu beenden. Davon ausgehend stellt sich das Problem, wie sogenannte "Inkompatibilitäten" beider Rechtsordnungen aufzulösen sind. Welchen Rahmen gibt das staatliche Recht den Religionsgemeinschaften für ihr Mitgliedschaftsrecht vor? Lässt sich aus der Religionsfreiheit ein absolutes Freiwilligkeitsgebot herleiten? Wo weichen die Regelungen der Glaubensgemeinschaften hiervon ab und wie können Divergenzen überbrückt werden? Die vorliegende Arbeit untersucht diese Fragen und nimmt dazu nach einer historischen und staatskirchenrechtlichen Einordnung die Rechtsbeziehungen der Mitglieder zu den christlichen, jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland in den Blick. This doctoral thesis treats the membership law of churches and religious communities. It discusses the questions of which framework is given by national law, in which cases the rights of religious communities diverges from that law and if membership must strictly be voluntary. Following a historical as well as legal classification, this thesis considers the legal relationship of members with Christian, Jewish and Islamic communities in Germany.