Gegenstand der Arbeit ist der Umgang der Kriminaljustiz mit Straftaten von Frauen - ein weithin vernachlässigtes Thema im Bereich der empirischen Kriminologie. Ausgewertet werden sämtliche Eintragungen im Bundeszentral- und Erziehungsregister zu Personen, die im Jahr 2004 mit einer relevante Bezugsentscheidung im Register erfasst waren. Dadurch konnten über eine Millionen Straffällige, darunter rund 200.000 Frauen, mit allen zu ihnen im Register gespeicherten strafrechtlichen Entscheidungen in die Untersuchung einbezogen werden. Diese konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf zwei Themenkomplexe: Einmal wird die Strafzumessung bei weiblichen im Vergleich zu männlichen Straffälligen differenziert untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen entgegen landläufiger Meinung keinen Strafzumessungsbonus genießen. Zum anderen wird aufgezeigt, dass das Maß der Rückfälligkeit straffälliger Frauen sich je nach justizieller Reaktion unterscheidet und von Kriterien wie Art und Anzahl der Voreintragungen abhängt. Gegenstand der Arbeit ist der Umgang der Kriminaljustiz mit Straftaten von Frauen - ein weithin vernachlässigtes Thema im Bereich der empirischen Kriminologie. Ausgewertet werden sämtliche Eintragungen im Bundeszentral- und Erziehungsregister zu Personen, die im Jahr 2004 mit einer relevante Bezugsentscheidung im Register erfasst waren. Dadurch konnten über eine Millionen Straffällige, darunter rund 200.000 Frauen, mit allen zu ihnen im Register gespeicherten strafrechtlichen Entscheidungen in die Untersuchung einbezogen werden. Diese konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf zwei Themenkomplexe: Einmal wird die Strafzumessung bei weiblichen im Vergleich zu männlichen Straffälligen differenziert untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen entgegen landläufiger Meinung keinen Strafzumessungsbonus genießen. Zum anderen wird aufgezeigt, dass das Maß der Rückfälligkeit straffälliger Frauen sich je nach justizieller Reaktion unterscheidet und von Kriterien wie Art und Anzahl der Voreintragungen abhängt.