Das neue Gendiagnostikgesetz vom 31. Juli 2009 wirft im Spannungsfeld divergierender Perspektiven, insbesondere im Zwiegespräch von Humangenetik und Rechtswissenschaften bedeutsame Fragen u.a. über die Ausgestaltung der genetischen Beratung, die Aufgaben der neu geschaffenen Gendiagnostikkommission oder hinsichtlich der vorgeburtlichen genetischen Diagnostik auf. Zugleich stehen auch die klassischen arztrechtlichen Aspekte der ärztlichen Aufklärung und Einwilligung sowie solche aus dem Bereich des Datenschutzes im Mittelpunkt des Interesses. Dieses facettenreiche Spektrum an Fragestellungen war im November 2010 Gegenstand eines Göttinger Workshops zum Medizinrecht, gemeinsam veranstaltet vom Institut für Humangenetik (Medizinische Fakultät) und vom Zentrum für Medizinrecht (Juristische Fakultät). Die Beiträge und Ergebnisse dieser Fachtagung werden im vorliegenden Band der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das neue Gendiagnostikgesetz vom 31. Juli 2009 wirft im Spannungsfeld divergierender Perspektiven, insbesondere im Zwiegespräch von Humangenetik und Rechtswissenschaften bedeutsame Fragen u.a. über die Ausgestaltung der genetischen Beratung, die Aufgaben der neu geschaffenen Gendiagnostikkommission oder hinsichtlich der vorgeburtlichen genetischen Diagnostik auf. Zugleich stehen auch die klassischen arztrechtlichen Aspekte der ärztlichen Aufklärung und Einwilligung sowie solche aus dem Bereich des Datenschutzes im Mittelpunkt des Interesses. Dieses facettenreiche Spektrum an Fragestellungen war im November 2010 Gegenstand eines Göttinger Workshops zum Medizinrecht, gemeinsam veranstaltet vom Institut für Humangenetik (Medizinische Fakultät) und vom Zentrum für Medizinrecht (Juristische Fakultät). Die Beiträge und Ergebnisse dieser Fachtagung werden im vorliegenden Band der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.