Public Private Partnerships (PPPs) erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Im Rahmen dieser Arbeit wird unter Berücksichtigung kameralistischer und doppischer Haushaltsführung betrachtet, ob die aus ihnen resultierenden Verbindlichkeiten in den öffentlichen Haushalten ausreichend transparent dargestellt werden und ob PPPs in Widerspruch zu den Verschuldungsregeln nach Art. 115 GG, Maastricht und der neuen Schuldenbremse stehen. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die transparente Darstellung der Verbindlichkeiten zwar leidet, aus schuldenrechtlicher Sicht allerdings nichts gegen die Durchführung von PPPs einzuwenden ist. Denn schließlich ergeben sich Anlässe zur Kritik aus aufgezeigten Schwächen des Haushalts- und Verschuldungsrechts, welche allerdings nicht zur Argumentation gegen die Durchführung von PPPs herangezogen werden sollten, wenn diese dazu dienen, öffentliche Leistungen wirtschaftlicher zu erbringen.