Die beschäftigungspolitischen Wirkungen einer Arbeitszeitverkürzung sind in der Fachliteratur intensiv diskutiert worden. Allerdings bleibt die theoretische Frage offen, ob eine Arbeitszeitverkürzung eine Steigerung der mit positiven Externalitäten verbundenen Frauenerwerbsbeteiligung mit sich bringen würde. Empirische Befunde deuten darauf hin. Die Gestaltung eines theoretischen Analyserahmens, der die Modellierung der Arbeitszeit als Determinante der Erwerbsbeteiligung und die Berücksichtigung aller Nebeneffekte ermöglichte, setzte unter anderem die Definition eines neuen Erwerbsbeteiligungskriteriums voraus. Bei plausiblen Annahmen über die Arbeitszeitpräferenzen konnte gezeigt werden, daß eine Verkürzung der Tagesarbeitszeit die Erwerbsbeteiligung erhöhen kann. Dabei sind das Lohnniveau und die Kosten der Kinderbetreuung ausschlaggebend.