Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit gilt der Notwendigkeit und Geeignetheit der Vergabe von Finanzzuweisungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es wird der Frage nachgegangen, welche Wohlfahrtseffekte durch ein europäisches Finanzausgleichsystem ausgelöst werden. Da der europäische Integrationsprozeß vielgestaltigen Einfluß auf die sozio-ökonomischen Lebenslagen der Bevölkerung nimmt, wird ein Referenzrahmen entworfen, der es erlaubt, über ökonomische Kriterien hinaus auch sozio-kulturelle, rechtliche und politische Abwägungskalküle zur Bewertung der Finanzzuweisungen heranzuziehen. Die Untersuchung verdeutlicht, daß es berechtigte Argumente für einen europäischen Finanzausgleich gibt. Es zeigt sich aber auch, daß Fehlentwicklungen nicht auszuschließen sind. Ein Urteil über die Wohlfahrtseffekte der Finanzzuweisungen erfordert daher eine differenzierte (Einzelfall-)Analyse.