Das in der EU für Aktiengesellschaften kodifizierte Kapitalschutzsystem ist unter Rechtfertigungsdruck geraten und steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Es sieht bisher neben der Aufbringung eines Mindestkapitals vielfältige Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsregeln vor, die auf vom Vorsichtsprinzip geprägte Rechnungslegungsdaten im Einzelabschluss zurückgreifen. Auf der Annahme basierend, dass sich der Trend zur IFRS-Bilanzierung in Europa in den nächsten Jahren fortsetzen und zunehmend auch den Einzelabschluss betreffen wird, sind Vorschläge zur Reform des tradierten Gläubigerschutzsystems durch bilanzielle Kapitalerhaltung vorgelegt worden, die sich weitgehend an US-amerikanischen Kapitalschutzregulierungen orientieren. Nach den Plänen der EU-Kommission könnte es möglicherweise bereits 2009 zu einem Systemwechsel kommen. Vor diesem Hintergrund werden in dieser Arbeit unter anderem die Kapitalschutzregeln des Model Business Corporations Act und der Kapitalgesellschaftsrechte Delawares und Kaliforniens detailliert analysiert und aus ökonomischer Sicht kritisch beurteilt.